Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.12.2006
- Alle Gegenstände mit mechanischer, elektrischer oder verdeckter Funktionsart sind in voll
funktionsfähigem Zustand abzugeben. Beim Umtausch wegen Funktionsstörung hat der Bringer auch bei Rücknahme seines Teiles 10 % der Verkaufssumme zu zahlen.
- Alle Gegenstände müssen im bestmöglichen Sauberkeitszustand abgegeben werden. Sollten auch nur die geringsten entfernbaren Schmutzmängel vorhanden sein, wird automatisch eine Putzgebühr in Höhe von 20,- Euro einbehalten.
- Mit einer Verkaufsvermittlung außerhalb der ordentlichen Versteigerung ist der Auftraggeber einverstanden, gesetzt den Fall, es ist eine Preisabsprache erfolgt.
- Versicherungsschutz für die von Ihnen bei uns in Kommission gegebenen Gegenstände, besteht nicht. Auch übernehmen wir keine Gewährleistung für eventuelle Beschädigungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten.
- Die Lagerung für den Gegenstand ist begrenzt. In den ersten 4 Wochen versuchen wir den mit dem Kunden besprochenen Preis durchzusetzen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Gegenstand durch die Mitarbeiter des Auktionshauses neu bewertet und stufenweise je nach Nachfrage herabgesetzt. Diese Herabsetzung kann anschließend vom Verkäufer nicht mehr bemängelt werden. Es bleibt ihm allerdings freigestellt, den Gegenstand vor Ablauf der Frist (4 Wochen) wieder abzuholen. Sollte nach Ablauf von mehr als 3 Monaten und mehreren Herabsetzungen immer noch kein Verkaufserfolg vorliegen, gehen die Teile an den Kunden zurück. Sollte der Kunde die Ware nicht rechtzeitig abholen gehen die Gegenstände in den Besitz des Auktionshauses über. Das Auktionshaus wir dann entscheiden was mit diesen Gegenständen weiter passiert (Verschenken, Verschrotten, usw.).
- Wir weisen darauf hin, dass bei Gegenständen, deren Wert 30,- Euro nicht überschreitet, von uns das Mindestgebot selbst festgelegt wird.
- Transporte von Gegenständen sind kostenpflichtig. Gesonderte Preisliste.
- Es gilt die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsvorschrift in der Fassung vom 1.6.1976 § BGB.I.Nr. 62 vom 4.6.1976
Die Versteigerungsbedingungen sind an einer Aushangtafel in unseren Räumen abzulesen.
- Bei Verkauf bez. Vermittlung durch das Auktionshaus wird folgende Provision einbehalten.
Gebührentabelle
für Kleinverkäufe bis 25,- Euro = 50 %
für Kleinverkäufe ab 26,- Euro = 30 %
für Normalverkäufe ab 500,- Euro = 20 %
für Normalverkäufe ab 1000,- Euro = 10 %
|